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Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Sozialversicherungen aus meiner Sicht angemessen. Damit sind ALG und Rentenanspruch auch gedeckelt, und man profitiert nicht mehr aus der Krankenversicherung, wenn man mehr Geld hat.
Das ist bei Steuern anders. Je mehr Einkommen (egal aus welcher Quelle) und je mehr Vermögen man hat, desto mehr profitiert man von staatlicher Infrastruktur, Dienstleistungen der Verwaltung und nicht zuletzt dem Schutz des Vermögens durch die staatliche Gewalt.
Was aber nicht angemessen ist, ist dass die Sozialversicherungen nur aus Lohneinkommen finanziert werden, genauso wie das Einkommen aus Kapital gegenüber Lohn steuerlich bevorteilt werden.
Alle Einkommen sollten gleichermaßen steuer- und sozialversicherungspflichtig sein, sowie große Vermögen auch mit Vermögenssteuer belegt.
Gerade darum sollte es in der GKV keine BBG geben. Starke Schultern sollen ja mehr tragen.
Naja wie der Name schon sagt sind es Sozialversicherungen, die rechnet sich für die Schwachen und nicht für die Starken. Das ist das Solidaritätsprinzip: Starke tragen mehr als Schwache und alle tragen die Last gemeinsam. Wenn der Spitzenverdiener allerdings die gleichen Leistungen bekommt für 10% vom Lohn wie der Normalverdiener für 18,6% dann sehe ich da eine Verletzung des Solidaritätsprinzips. Denn auch wenn der Spitzenverdiener nominal mehr trägt, trägt er anteilig weniger.
Beim Rest bin ich voll bei dir.
Naja, Versicherung heißt eben auch Umlageprinzip. Bei deiner Hausrats- oder Elementarschadenversicherung zahlst du auch nicht mehr, nur weil du mehr Einkommen hast.
Sozialversicherungen sind zu Recht anders augebaut und natürlich sollen Leute die viel verdienen auch mehr beitragen. Dass es da dann ein Limit gibt finde ich einen sinnvollen Ausgleich zwischen Solidaritäts- und Umlageprinzip.
Ob die aktuelle Bemessungsgrenze angemessen ist, ist nochmal ein eigenes Thema. Da fände ich z.B. eine allgemeine Versicherung für alle, ohne Ausnahmen und ohne 100 doppelte Verwaltungsapparate eine gute Grundlage. Weiterhin wäre eine klare Zielsetzung wichtig wo die SV Beiträge für niedrige Einkommen Prozentual liegen sollten. Auf der Grundlage kann dann die Bemessungsgrenze kalkuliert werden.