Sehe ich sogar noch schärfer: Klarer Fall von Notwehr:
Es gibt in Deutschland bei der Notwehr keine Rechtsgüterabwägung, sofern kein extremes Missverhältnis vorliegt. Das sie das Messer erst angedroht hat war definitiv proportional und wenn der Angreifer ihren Arm greift, dann ist das auch der Punkt an dem weiteres Handeln definitiv geboten ist.
Deutschland hat ein sehr scharfes Notwehrrecht und das ist auch gut so. Unterlasse einfach rechtswidrige Angriffe auf andere, dann hast du von der Seite wenig zu befürchten.
Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.
Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.