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submitted 5 months ago by [email protected] to c/[email protected]
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[-] [email protected] 45 points 5 months ago

Das OLG HH mal wieder. Die haben es echt nicht mit den Rechten von Internetnutzenden.

[-] [email protected] 35 points 5 months ago* (last edited 5 months ago)

Dafür hat deren Kantine ein opulentes Lacksortiment im Getränkelager.

Symbolbild

[-] [email protected] 41 points 5 months ago

Aye. Damit der ehemalige AG dann weiß wem er Druck machen muss. Keine gute Idee.

Wie wäre es denn zum Beispiel mit einer Trusted Third Party? Kununu Sollte ggf. Im Stande sein einem Notar ggü. Nachweisen zu können, wessen Bewertung das ist Und dass er oder sie definitiv für den AG tätig war.

[-] [email protected] 31 points 5 months ago

Dieses. Der Nachweis über die Echtheit der Bewertung ist ohne Klarnamen erbringbar. Ich sehe auch nicht den Mehrwert darin, dass die Firma dann weiß, um wen genau es sich handele und welchem Fall das zuordenbar ist. Natürlich wird die Firma dann immer sagen, es war ja garnicht so, wie der (ehemalige) Mitarbeiter es behauptet. Und anders als der Mitarbeiter hat sie dafür eine PR- und eine Rechtsabteilung und je nach größe Jahresbudgets, die den Lohn des Mitarbeiters in seinem ganzen Arbeitsleben übersteigen.

Der Zweck so einer Bewertungsplattform ist doch, dass potentielle Mitarbeiter aus den Erfahrungen anderer Mitarbeiter lernen können. Wenn es häufiger zu Problemen gekommen ist, dann wird das Ursachen haben, die man auch unabhängig vom exakten Wahrheitsgehalt der Aussagen der Kritisierenden beurteilen kann. Wer nicht ganz grün hinter den Ohren ist, weiß doch, dass zu einem Vorkommnis immer zwei Seiten gehören.

Damit wird jede Kritik faktisch mundtot gemacht, auch solche die einhundertprozentig wahr ist. Denn hat die Firma erstmal den Klarnamen, kann sie den Mitarbeiter in der Branche anschwärzen und ihm sein Leben ruinieren. Dabei genügt, dass er als "Nestbeschmutzer" gilt, egal wie viele Leichen die Firma im Keller liegen hat.

[-] [email protected] 34 points 5 months ago

Bei Restaurants, Hotels etc. kennt man es ja leider schon: Da gibt es mittlerweile etablierte "Reputationsmanagement"-Anwälte, die dir nach deiner negativen Bewertung erstmal böse klingende Anwaltspost schicken, anzweifeln, dass du überhaupt im Restaurant warst, fordern, dass du für deinen Besuch einen Beleg vorweisen sollst (was du halt bei Barzahlung normalerweise nicht kannst) und dann auch anzweifeln, dass es überhaupt so war und dass du irgendwie beweisen sollst, dass deine Vorwürfe stimmen und dass die Bedienung wirklich unfreundlich war oder dass es wirklich dreckig war. Hast du hingegen ein Foto gepostet, das zeigt, dass es dreckig ist, wird natürlich auf das Hausrecht verwiesen.

Das ist dann meistens der Moment, wo normale Menschen einfach ihre Rezension löschen, nie wieder eine weitere verfassen und das Thema sein lassen.

[-] [email protected] 8 points 5 months ago

Und lernen, dass Google-Bewertungen leider keine Aussagekraft mehr besitzen.

[-] [email protected] 3 points 5 months ago

Zumindest das nachweisen der Arbeit ist einfach über Vertrag und Gehaltsabrechnung.

[-] [email protected] 13 points 5 months ago

Lol ja klar, aber als Arbeitnehmer willst du ja nicht unbedingt, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du ihn arg beschissen findest. Eine anonyme Rezension steht da ja häufig am Ende einer längeren Kette vergeblicher Versuche, was zu verbessern... Bei solchen AGs namentlich als der Querulant bekannt zu sein ist dann halt ätzend.

[-] [email protected] 2 points 5 months ago

Da muss ich dir leider zustimmen.

[-] [email protected] 8 points 5 months ago

Der Punkt ist doch ein anderer: Du willst ja als Arbeitnehmer in einem aktiven Arbeitsverhältnis gar nicht, dass dein Arbeitgeber weiß, dass und wie du ihn bewertet hast. Denn die Chancen sind groß, dass dein Chef es nicht so knorke findet, wenn du "leider schlechtes Management" in deine Bewertung schreibst, selbst wenn es stimmt

[-] [email protected] 23 points 5 months ago

Name and shame! Kann man herausfinden welche Firma dort klagt?

[-] [email protected] 9 points 5 months ago

Die Antragstellerin betreibt ein Unternehmen zum Vertrieb von … und ein Ladengeschäft in Hamburg. Sie hat etwa 22 Mitarbeiter.

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE240002616/part/L

Mehr steht im Urteil nicht.

[-] [email protected] 19 points 5 months ago

Wie kann dann der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen, der könnte ja auch einfach irgendwas behaupten? Die Begründung macht nicht so viel Sinn.

Und was ist wenn die Person noch dort arbeitet, dann wäre ggf. die Karriere hinüber.

[-] [email protected] 7 points 5 months ago

Und was ist wenn die Person noch dort arbeitet, dann wäre ggf. die Karriere hinüber.

Nicht nur das. Auch wenn du mittlerweile woanders arbeitest ist es nie gut im Clinch mit dem Ex-Arbeitgeber zu sein. Die Welt ist klein und man kennt sich in vielen Branchen ganz gut. Arbeitgebern ist prinzipiell erstmal nicht zu trauen. Ich würde meine Möglichkeit mich anständig ausbeuten zu lassen nicht für eine Bewertung auf irgendeinem Internetportal aufs Spiel setzen..

[-] [email protected] 11 points 5 months ago

kAnN mAl jEmAnD aN dIe uNvErÄußErLiChEn ReChTe DeR FiRmEn DeNkEn!!!11!!???1!!?

this post was submitted on 16 Feb 2024
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