this post was submitted on 16 Jun 2023
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Frag Feddit

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Mal angenommen, im Bad gibt es einen Wasserschaden (unverschuldet - die Leute obendrüber hatten die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen und in der Folge suppt das Wasser durch die Decke und die Wand runter ins eigene Badezimmer).

Vermietungsgesellschaft ist informiert, kümmert sich aber erfahrungsgemäß recht wenig. Was wäre jetzt alles zu tun im Hinblick auf bauerhaltende Maßnahmen? Andeutung eines beauftragten Handwerkers ging so in Richtung "jemanden kommen lassen, der das Bad streicht"... Reicht das? Ich habe ehrlich gesagt zweifel.

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[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Der Vermieter ist in jedem Fall in der Pflicht sich darum zu kümmern. Die Frage wie die Kosten Verursachung etc. zu klären sind, muss der Vermieter mit dem Verursacher ausmachen.

Das ist auch nicht mit drüberstreichen getan. Je nach Gebäudesubstanz, gerade bei Altbauten, muss sichergestellt werden, dass keine tragenden Teile wie Holzbalken oder die Elektroinstallation Schaden genommen haben.

Ihr solltet da auch einfordern, dass sich der Vermieter dazu äußert, dass er mögliche Folgeschäden überprüft/ausgeschlossen hat.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Danke! Werde ich mich drum kümmern. Liegt ja auch in deren Interesse.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Mit streichen allein ist es auf keinen Fall getan. Der Bereich mit Wasserschaden muss vernünftig getrocknet werden. Meiner Meinung nach ist dafür dein Vermieter verantwortlich.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Genau so. Es empfiehlt sich zudem, alles möglichst genau per Fotos zu dokumentieren.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Danke, ich spreche das auf jeden Fall nochmal an - wäre jetzt auch meine Vermutung gewesen...

[–] [email protected] 4 points 1 year ago (1 children)

Dein Nachbar muss das ganze seiner Haftpflichtversicherung melden. Die ist dafür zuständig.

Nach meiner Erfahrung mit Wasserschaden (der nicht bis zum Nachbarn runterging) sollte die Wand vollständig austrocknen, je nach Schwere des Schadens gibt es dafür Trocknungsgeräte. Dann kann der optische Schaden behoben werden.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Danke! Das mit der Haftpflicht spreche ich nochmal an und an Trocknungsgeräte habe ich auch schon gedacht - spreche da nochmal mit der Vermietungsgesellschaft

[–] [email protected] 4 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Vermieter hier: Wenn Wasser von oben durch die Decke kommt, auf jeden Fall Info an Vermieter. Dieser muss sich dann darum kümmern, die Ursache in der anderen Wohnung zu lokalisieren. Ist es ein Rohrbruch, ist die Gebäudeversicherung des Vermieters in der Pflicht. Handelt es sich um einen losen Schlauch einer Waschmaschine oder einer Spülmaschine oder der Nachbar hat am Duschabfluss rumgefummelt, ist dessen Haftpflichtversicherung dran. Zur Vermeidung von Verzögerungen, geht auch in diesem Fall die Gebäudeversicherung in Vorleistung und holt sich dann im Nachgang bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kohle.

In den meisten Fällen muss ein Gutachter den Schaden besichtigen und erstellt einen Kostenrahmen. Trocknungsgeräte, Stromverbrauch, ggf. Mietminderung bzw. Alternativunterbringung sind dann erstattungsfähig.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

Danke für deine Expertise! Soweit ich das jetzt sehe lag es am Spülmaschinenschlauch, Haftpflicht ist wohl nicht vorhanden aber das betrifft mich dann ja erstmal nicht.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Gern. Wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, greift automatisch die Gebäudeversicherung - so ist es jedenfalls bei uns. Wenn dein Vermieter also (etwas) träge ist, musst du dem auf den Pelz rücken. Immer auch mit dem Argument, dass die Bausubstanz einen Schaden haben könnte. Good luck!

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