this post was submitted on 16 Jun 2023
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Frag Feddit

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Mal angenommen, im Bad gibt es einen Wasserschaden (unverschuldet - die Leute obendrüber hatten die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen und in der Folge suppt das Wasser durch die Decke und die Wand runter ins eigene Badezimmer).

Vermietungsgesellschaft ist informiert, kümmert sich aber erfahrungsgemäß recht wenig. Was wäre jetzt alles zu tun im Hinblick auf bauerhaltende Maßnahmen? Andeutung eines beauftragten Handwerkers ging so in Richtung "jemanden kommen lassen, der das Bad streicht"... Reicht das? Ich habe ehrlich gesagt zweifel.

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[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Der Vermieter ist in jedem Fall in der Pflicht sich darum zu kümmern. Die Frage wie die Kosten Verursachung etc. zu klären sind, muss der Vermieter mit dem Verursacher ausmachen.

Das ist auch nicht mit drüberstreichen getan. Je nach Gebäudesubstanz, gerade bei Altbauten, muss sichergestellt werden, dass keine tragenden Teile wie Holzbalken oder die Elektroinstallation Schaden genommen haben.

Ihr solltet da auch einfordern, dass sich der Vermieter dazu äußert, dass er mögliche Folgeschäden überprüft/ausgeschlossen hat.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Danke! Werde ich mich drum kümmern. Liegt ja auch in deren Interesse.