this post was submitted on 21 Jun 2023
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Wenn sie keine hat, wie erfüllt sie dann die Anforderungen der DSGVO?

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[–] [email protected] 13 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

In dem Kontext ist “geschäftsmäßige” Anbieter laut Rechtssprechung aber alles, was über eine persönliche Seite hinausgeht und zur Meinungsbildung geeignet ist. Das sind Ursulas Rezepteblog, Uwes Oldtimerhomepage und ganz ganz sicher auf feddit.de. Ein einfacher Hinweis für Spenden an die Betreiber (die sich aktuell aber gegen Spenden wehren) würde es dann eindeutig geschäftlich machen.
Zu klären wäre auch, ob die Seite dadurch "geschäftsmäßig" wird, wenn User hier kommerzielle Links posten.

https://www.e-recht24.de/impressum/13095-impressum-fuer-die-private-homepage.html

[–] [email protected] 9 points 1 year ago

Zu klären wäre auch, ob die Seite dadurch “geschäftsmäßig” wird, wenn User hier kommerzielle Links posten.

Werbung, insb. Affiliate-Links etc. sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Eine Diskussion/ der Austausch über Produkte sollte aber möglich sein.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

und zur Meinungsbildung geeignet ist

Woher hast Du das? Im Link ist es nicht.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

https://kanzlei-herfurtner.de/impressumspflicht/

Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) enthält die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die zur Meinungsbildung beitragen. Die Anforderungen an das Impressum sind in § 55 Abs. 2 RStV geregelt.

Es lässt sich im Zweifelsfall immer fachsimpeln, ob eine Seite ein Impressum braucht, oder ob es nicht ganz genau auf die Definition passt. Im Zweifelsfall würde ich ein Impressum drin haben. Wenn mich jemand abmahnen möchte, kann ein Anwalt die Daten sowieso einfach bekommen und wegen eines fehlenden Impressums möchte ich keinen Rechtsstreit.
Auf der anderen Seite habe ich schon ein paar Seiten mit meinem Impressum und privater Adresse, deswegen bin ich da vielleicht auch einfach abgebrühter.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Danke. Das ist dann schon interessanter. Ich würde zwar immer noch behaupten, dass für Lemmy keines nötig ist (journalistisch-redaktionell wäre ein Übertreibung), aber ja, deinen Ansatz verstehe ich. Allerdings kann ich auch verstehen, wenn Menschen nicht wollen, dass ihre Adresse öffentlich einsehbar ist (Melderegister ist zwar technisch gesehen öffenltich, aber nervig einzusehen).