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(Fehler, die "notwendigen" mit Häkchen darzustellen, so dass der Eindruck entstehen kann, sie würden der Einwilligung unterliegen. Eben zwangsweise.)
"grundlegende Funktionen" sind so nicht als ein bestimmtes Interesse erkennbar, also wird die nötige Information an dieser Stelle noch nicht erteilt. Allenfalls in der ausführlicheren Datenschutzerklärung, falls die sich verständlich darüber auslässt.
D., der so auch nicht sehen könnte, ob sie TDDDSG-erforderlich wären.
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Bei "nicht für..." muss ich immer fragen "Für was dann?"
Wenn Mozilla Nutzungsdaten verarbeitet, die für sie wegen der vielfältigen Abgreifmöglichkeiten normalerweise personenbeziehbar sind, müssen sie über alle Verarbeitungszwecke und Datenempfänger informieren. Wie? Verständlich.
Würden sie das tun, ist ein Umzug nicht mehr nötig. Bzw. erst recht.
D., der das Rumgedruckse nicht ausstehen kann.