Mit solchen Gerichten braucht man sich echt nicht wundern, wenn Autofahrer so fahren, wie sie fahren.
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Der hupende und drängelnde Autofahrer ist schon lange aus dem Schneider. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar entschieden, dass es kein öffentliches Interesse an seinem Fall gebe. Eine Strafverfolgung stelle kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit dar. Teil der Begründung: Die Radfahrerin habe durch ihr eigenes Vortatverhalten zur Eskalation der Situation beigetragen.
Es war die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen den Autofahrer eingestellt hat, nicht das Gericht. Nichtsdestotrotz, ganz "aus dem Schneider" ist er nicht, denn, da er nicht von einem Gericht freigesprochen, sondern lediglich das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, könnte es auch rein theoretisch wieder aufgenommen werden.
Kann man als Betroffener die Einstellung des Verfahrens anfechten oder kann das nur die Staatsanwaltschaft selbst?