this post was submitted on 13 Mar 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

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Bei der Mindestversorgung handelt es sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben um einen Anschluss, der 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von 150 ms bietet. Den „erschwinglichen“ Preis berechnet die Bundesnetzagentur, dieser liegt derzeit bei rund 30 Euro pro Monat.

30€ als Mindestversorgung ist schon ganz schön happig.

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[–] [email protected] 15 points 6 months ago (1 children)

einen Anschluss, der 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload [...] bietet

Sind das dann eigentlich Mindestwerte oder wieder nur "bis zu" wie das sonst bei Internetverträgen üblich ist?

[–] [email protected] 15 points 6 months ago

Guckst du in die Verordnung

  1. Bandbreite a) im Download: mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde; b) im Upload: mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde;
  2. Latenz: höchstens 150,0 Millisekunden.

Wäre sonst auch ein noch lächerlicheres ein Gesetz zur Mindestversorgung, wenn es nicht mal ein echtes Minimum vorschreiben würde.