this post was submitted on 04 Jul 2023
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Aber dann fällst du doch auch wieder unter die 150.000€ Grenze und kannst wieder Elterngeld verlangen?
Für angestellte Eltern ist das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. vor dem Monat des Beginns der Mutterschutzfrist maßgeblich. Wer also in dieser Zeit ein Haushaltseinkommen von 150.000€ hatte soll zukünftig kein Elterngeld mehr erhalten. Das Gehalt der Mutter wird bis 8 Wochen nach der Geburt fort bezahlt. Danach erhält die Mutter (in den meisten Fällen) nur das Elterngeld, oder eben nichts in diesem Fall. Hätte ich weiter ein Einkommen von 150.000€ würde ich allen Kritikern recht geben, dann braucht sollte man keine staatlichen Hilfen erhalten
Hmn, okay dann verstehe ich die Kritik natürlich