this post was submitted on 08 Dec 2023
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Bin kein Steuerexperte, aber Werbungskosten stehen in Anlage N und nicht in Anlage KAP. Sie reduzieren also die Einkommenssteuer und nicht die Kapitalertragsteuer, oder geht das doch? Bei Kapitalertragsteuer gibt es meines Wissens nach nur den Sparer-Pauschbetrag von 1000€. Gerade bei den angesprochenen superreichen, die nur von Kapitelerträgen leben, und zuzüglich Solidaritätszuschlag reicht das vermutlich nicht zum drücken unter 25%.
In dem Artikel heisst ja auch der „Steuer- und Abgabensatz“ was alles inkludiert. Also Einkommenssteuer, Kapitalsteuer und Abschreibungen auf Immobilien sowie Kindergeldzuschüsse.