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Ein Göttinger Anwalt zeigt eine Polizistin wegen Verdachts der Falschaussage vor Gericht an. Ihre Aussage hatte einen Demonstranten belastet.

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Die Hannoveraner Polizeieinheit habe ein Wortprotokoll ihrer Lautsprecherdurchsagen vorgelegt, berichtet der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er vertritt die Beschuldigten. Der Datenträger, auf dem die Durchsagen im Original gespeichert worden seien, sei angeblich nicht mehr vorhanden.

Adam zufolge enthält das ersatzweise von der Polizei vorgelegte Wortprotokoll an mehreren Stellen die vermeintliche Durchsage einer beschränkenden Verfügung. In einer mündlichen Hauptverhandlung über einen der Widersprüche am 19. Juni habe eine Hannoversche Polizeibeamtin, die die Durchsagen selbst gemacht haben will, diese Aussage in einer Befragung nochmals bestätigt.

Doch das ist ganz offensichtlich die Unwahrheit. Rechtsanwalt Adam selbst bringt anschließend Videomaterial der Göttinger Bürgerrechtsinitiative „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ in das Verfahren ein, das sämtliche Durchsagen der Polizei während des in Rede stehenden Einsatzes in Bild und Ton dokumentiert. Die besagten beschränkenden Verfügungen sind in den Durchsagen nicht enthalten. „Die vermeintliche Mitschrift der Originalaufnahme ist damit falsch“, konstatiert Adam. „Und ein Strafvorwurf gegenüber den Betroffenen nicht mehr zu halten.“

Das sieht das Amtsgericht genauso. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 7. November spricht es den Beschuldigten frei. „Ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden“, heißt es in dem Urteil. „Der Verteidiger des Betroffenen hat ein Video vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass eine Beschränkung der Versammlung nicht ausgesprochen wurde. Die Echtheit des Videos wird auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Frage gestellt.“

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Am Montag stellte Adam deshalb Strafanzeige gegen die Beamtin wegen des Verdachts der Falschaussage vor Gericht: „Ohne das Video wären sieben Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt worden, die sie nicht begangen haben.“

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