this post was submitted on 07 Nov 2023
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Das der Prozess erst jetzt beginnt, bedeutet nicht notwendigerweise, dass erst jetzt Beweise vorliegen.
Auch wenn der Fall einiges an medialer Aufmerksamkeit bekommen hat, ist Verleumdung keine Straftat mit besonders hoher Priorität.
Die Staatsanwaltachaft ist der Auffassung, dass genug vorliegt für einen Prozess. Also wird wahrscheinlich mehr als nur Aussage gegen Aussage. Andererseits wäre es nicht das erste mal, dass sich Staatsanwaltachaft und Gerichte in Sachsen auf sehr dünner Grundlage zu Anklagen und Urteilen hinreißen lassen, wenn es um Themen mit Bezug zu Rechtsextremismus geht. Leider immer nur dann wenn es darum geht Rechtsextremismus zu schützen und nicht ihn zu verfolgen...