this post was submitted on 04 Apr 2025
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Autoblöd
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Es geht hierbei auch nicht um direkten Vorsatz, sondern um Eventualvorsatz
Dazu gibt es auch eine Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz, lt. Wikipedia:
Wir erleben also genau in dieser Frage gerade den Wertewandel. Bewusste Fahrlässigkeit wird nicht mehr als Ausrede akzeptiert, wenn aus den Umständen abwegig wird, dass die Täter diese Folge nicht billigend in Kauf genommen haben.
Ansonsten spricht der Artikel doch auch explizit von den erfüllten Mordmerkmalen:
Es müssen nicht alle Mordmerkmale erfüllt sein, damit eine Tötung als Mord eingestuft wird. z.B. wenn dein Liebhaber dich nachts mit einem Kissen erstickt, ist es zwar heimtückisch, aber nicht gemeingefährlich.
Anderes Beispiel. Du legst eine Bombe in einem Einkaufszentrum und der Zeitschalter geht nicht um 24:00 hoch, wenn das Zentrum leer ist, sondern schon um 20:00 und tötet drei Menschen. Dann kannst du dich auch nicht darauf berufen, dass du nur einen Sachschaden verursachen wolltest. Durch das gemeingefährliche Mittel der Bombe hast du den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Und wer mit krass überhöhter Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn frontal in ein entgegenkommendes Auto rast, kann auch nicht behaupten, er oder sie hätte geglaubt, das dabei schon niemand sterben würde.
Zur Heimtücke: Auf beiden Fahrbahnen rasen Fahrzeuge entgegen. Die Familie hatte keine Chance zu reagieren und sich in Sicherheit zu bringen. Sie waren ihren Mördern schutzlos ausgeliefert.
Zusammengefasst: Die Täter haben mit bedingtem Vorsatz gehandelt, ihre niederen Beweggründen des absoluten Geltungsdranges haben ihre Menschenverachtung in diesem Fall so mainfestiert, dass sie mit gemeingefährlichen Mitteln heimtückisch andere Menschen ermordet haben. Das Urteil ist richtig und es ist schade, dass der andere Mörder wegen dem Verschlechterungsverbot so glimpflich davongekommen ist.
Die Crux an der Sache hast Du doch mit zitiert:
Wenn also in einem solchen Fall, also ohne eindeutigen Beweis, auf Eventualvorsatz und nicht auf Fahrlässigkeit entschieden wird, wird m.E.n. mit diesem elementaren Rechtsgrundsatz gebrochen.
Danke für das Beispiel mit der Bombe. Finde ich sehr passend und zeigt unsere "moralische Schieflage". Bei der Bombe hätte wahrscheinlich kaum jemand ein Problem von Mord zu sprechen, bei solchen Autorennen tum sich allerdings schon viele schwer obwohl die dahinterliehende Schuld bzw. dieser Eventualsvorsatz sehr ähnlich sind. Liegt vermutlich daran, dass Autos einfach so positiv besetzt sind, da sie ja wirklich sehr nützlich sind im Alltag und wir dabei verdrängen, dass sie auch genauso gemeinfährliche Waffen sein können wie eine Bombe.