this post was submitted on 01 Jan 2025
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Arbeitsleben
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Vielleicht sollte sich die Dame nochmal die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeit anschauen - für den angesprochenen Büroangestellten gilt jetzt schon,dass ggf. keine Arbeitsunfähigkeit besteht - denn diese orientiert sich immer an der Tätigkeit VOR Erkrankung. Gleichzeitig gibt es bereits jetzt über das (für den Arbeitgeber verpflichtende und den Arbeitnehmer faktisch teilverpflichtende) betriebliche Eingliederungsmanagement die Möglichkeit Menschen mit häufiger oder längerer Krankheit stufenweise wieder einzugliedern.
Sprich: Alles was diese Menschen fordern ist bereits vorhanden.
Was man zwischen den Zeilen nicht liest: Man will halt Zwamg daraus machen, Ärzte unter Druck setzen und Menschen einschüchtern.