this post was submitted on 06 Jun 2023
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Aufmüpfig
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Die Herrschaft des Rechts ist notwendig für ein gemeinsames friedliches zusammen leben einem Staat. Die unveräusserlichen Menschenrechte (recht auf ein faires Verfahren) gilt auch für Nazis. Genau die National-Sozialisten haben damals ihre Gräueltaten mit dem höheren Zweck dem Schutz der Volksgemeinschaft begründet.
Auch in der Weimarer Republik gab es ein Recht. Genützt hat es am Ende nichts. Das kann also nicht der Wahrheit letzter Schluss sein. Man darf nicht bis zu den Gaskammern warten bis man sagt "so, jetzt geht es zu weit". Dann ist es zu spät. Oder wie es Erich Kästner zu diesem Thema formuliert hat:
Also keine Menschenrechte für Nazis?
Ja. Wenn man jemandes Leben, Gesundheit oder würde bedroht oder einschränkt gibt man einige seiner eigenen rechte auf das ist ganz einleuchtend. Wenn ich jemanden schlage, gebe ich in diesem moment das recht auf nicht geschlagen zu werden.
Fast. Nur das genaue Gegenteil.