this post was submitted on 01 Mar 2024
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Kopiernudeln
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Umschlagplatz für all die deutsche Kopierpaste die ihr so auf Feddit aufgreift
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Den StGB § 238 kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen:
ich glaube ich war dumm und habe "Weise unbefugt nachstellt" falsch verstanden. Aber duckduckgo ist auch mit schuld. Denn das war das erste gesetz was kamm als ich nach Identitätsdiebstahl gesucht habe.
Es gibt im Strafgesetzbuch noch keine Norm, die den "Identitätsdiebstahl/Identitätsmissbrauch" als solches unter Strafe stellt. Die meisten Sachen, die die bösen Menschen während und mit dem ganzen machen, fallen dann schon unter bestehende Straftatbestände.
Vielleicht guckst Du mal bei zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz. Dann kannst Du immer noch jeden, der Dir in die Quere kommt wegverklagen. Strafrechtliche Gewalt ist zum Zerstören nicht erforderlich.