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this post was submitted on 04 Jul 2023
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DACH - jetzt auf feddit.org
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Ich sehe das absolut genau so, dass hier der Plattformbetreiber, also damals Facebook Inc., heute Meta Platforms Inc., die eigentliche Rechtswidrigkeit begeht.
In der Anklage damals waren diese allerdings überhaupt nicht als Beteiligte gelistet, daher stand es vollkommen außerhalb der Möglichkeit des Gerichtes ein entsprechendes Urteil zu fällen, und als Familiengericht hätte hierzu auch noch die Kompetenz gefehlt.
Ich vermute, mit einer entsprechenden Revisionsklage hätte man die Schuld von sich weisen können, aber dafür bräuchtest du einen ziemlich krassen Anwalt und viel Geld+Ausdauer, um eine entsprechende Grundsatzklage gegen WhatsApp durchzuboxen.
Daher würde ich trotzdem empfehlen, entweder sich keine Feinde zu machen, oder WhatsApp nicht zu nutzen bzw. mit technischen Mitteln den Zugriff auf die Kontakte zu verhindern.