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In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.

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[–] [email protected] 1 points 11 months ago* (last edited 11 months ago) (1 children)

Das würde schon Sinn ergeben, ist aber keine notwendige Folgerung.

Selbstverständlich ist es das. Also, wir können natürlich auf unserer Seite der Grenze stehen, mit einem Schild mit Aufschrift "Asylantrag hier" winken, und singen "ällabätsch ihr kommt hier nicht drüber". Dann ist unser Asylrecht halt nicht mehr als ein grausamer Witz. Aber wenn es etwas bedeuten soll, dann ist die logische Folgerung, dass wir den Menschen den Antrag auch physisch ermöglichen müssen.

Deshalb gibt es ja z.B. keine Visa für den Zweck.

Die gibt es nicht, weil man für Asyl eben kein Visum braucht. Außerdem sagst du da gerade: "wir haben keine regulären Einreisewege geschaffen, das ist der Beleg, dass wir die Einreise nicht erlauben müssen". Wo soll da die Logik sein?

Außerdem kann man das Recht einen Antrag zu stellen natürlich auch Menschen mit Aussicht Anrecht auf Asyl beschränken.

Kann man nicht. Erstens siehst du denen diese Aussicht nicht an der Nase an, dafür gibt es ja das Asylverfahren. Zweitens wissen die das mangels Zugang zu Bildung in europäischem Recht wahrscheinlich nicht mal selber und man kann das von ihnen auch nicht erwarten. Das ist keine triviale Entscheidung. Dass ein Mensch erstmal abhaut wenn er sein Leben bedroht sieht, egal ob das auf den ersten Blick unsere Kriterien für Asyl erfüllt, ist sehr verständlich. Knapp über 50% der Asylanträge werden bewilligt, vom Rest bekommen nochmal 80% eine Duldung, weil man sie nicht abschieben kann (z.b. weil das Heimatland dann doch zu gefährlich ist, auch wenn der Mensch nicht in unser Raster für Asyl passt). D.h. wir reden hier von um die 90%,die am Ende des Verfahrens erstmal bleiben dürfen. Das spricht weder dafür, dass viele Menschen offensichtlich ohne Grund kommen oder "keine Echten Flüchtlinge" sind, noch dafür, dass wir viel an den Zahlen oder der Wahrnehmung in der Bevölkerung ändern würden, selbst wenn wir die restlichen 10% rausfiltern.

Es wäre durchaus möglich Menschen strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie einreisen, ihr Antrag abgelehnt wird und man ihnen nachweisen kann, dass sie wussten, dass sie keine Opfer einer relevanten Art der Verfolgung waren.

Wie weist du das nach? Nichtmal ein deutscher Anwalt kann dir das mal eben so aus der Hüfte schießen.

Außerdem, echt geile Idee. Sperr Leute ein und fütter sie im Knast noch länger auf Staatskosten durch, anstatt sie draußen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn: Wir haben Arbeitskräftemangel auf allen Qualifikationsstufen. Die Rente kollabiert, wenn das so weitergeht. Deutschland braucht bis auf weiteres jährlich 400.000 Menschen zusätzlich, um das jetzige Niveau zu halten. Es ist nicht in unserem Interesse, Menschen abzuweisen, selbst wenn wir es könnten.

[–] [email protected] 1 points 11 months ago

Selbstverständlich ist es das. Also, wir können natürlich auf unserer Seite der Grenze stehen, mit einem Schild mit Aufschrift “Asylantrag hier” winken, und singen “ällabätsch ihr kommt hier nicht drüber”.

Das wäre problematisch. Aber es geht ja um das danach. Man könnte selbstverständlich kommunizieren, dass es nur für politisch Verfolgte erlaubt ist einzureisen und dann Menschen bestrafen, die keine politisch Verfolgten sind und daher bei der Einreise "betrogen" haben.