this post was submitted on 27 Jun 2023
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founded 1 year ago
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Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin beraten hat.

Nach einjähriger Prüfung einer dreizehnköpfigen Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on unter Vorsitz der Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) steht fest: Die Enteignung privater Immobilienbestände ist möglich. „Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin gelegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen“, heißt es in dem der taz vorab vorliegenden Abschlussbericht, der am Mittwoch dem schwarz-roten Senat übergeben werden soll.

Die Kommission war noch unter dem SPD-geführten Vorgängersenat eingesetzt worden, um „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen“ für die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) von September 2021 zu prüfen. Eine große Mehrheit der Ber­li­ne­r:in­nen hatte dafür votiert, die Bestände aller privaten Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeingut zu überführen und den Senat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

Nun sind die Ex­per­t:in­nen einhellig zu dem Schluss gelangt, dass ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft“ sichert, „im Einklang“ mit dem noch nie zuvor angewendeten Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes steht. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehe einer Vergesellschaftung nicht entgegen. Für das Anliegen der Vergesellschaftung – die „Beendigung privatnütziger Verwertung zur Aufhebung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Macht“ – fehle eine Alternative, „die bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist“.

[...]

Die DWE reagierte auf den Bericht euphorisch: Eine Vergesellschaftung sei „rechtssicher möglich, verhältnismäßig und finanzierbar“, so Sprecher Achim Lindemann.

Die Initia­tive verwahrt sich gegen ein vom Senat geplantes Vergesellschaftungsrahmengesetz, das nur grundsätzlich die Bedingungen für Vergesellschaftungen festschreiben soll und aufgrund einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten soll. Lindemann kündigt an: „Wir dulden jetzt keine weitere Verschleppungstaktik mehr in Form eines sinnlosen Rahmengesetzes.“

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[–] [email protected] 7 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Überschrift:

Enteignen ist erlaubt und effizient

Text:

Auch beim Streitpunkt der Entschädigungssumme gibt es eine gemeinsame Basis: Weil eine Vergesellschaftung etwas anderes ist als eine Enteignung, könne diese unter dem Verkehrswert liegen.[...]

Was ist es denn jetzt, Enteignung oder Vergesellschaftung? Auch eine kurze Suche im Internet hat mir nicht viel weitergeholfen. Vergesellschaftung scheint ein Überbegriff zu sein, unter dem u.a. Enteignungen fallen, aber nicht nur?


Mal ganz davon abgesehen, dass ich bezweifle, dass sich dazu auch nur irgendwas in der schwarz-roten Regierung bewegen wird. Aber Giffey wollte ja umbedingt mit der CDU regieren, mal schauen bei welcher Wohnungsgesellschaft sie nach der Legislaturperiode einen Posten bekommt.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Wahrscheinlich wird das ganze einfach so lange hinausgezögert, bis andere Themen wieder politisch relevanter sind. So lang Berlin auch nur einigermaßen attraktiv ist, wird sich der Wohnungsmarkt eh nicht entspannen können.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Wobei man hinzufügen muss, dass ein Mangel an Wohnungen nicht notwendigerweise hohe Mieten bedeuten muss. Genossenschaften beispielsweise verfahren nach einem anderen Prinzip um Wohnraum zu verteilen. Also sogar wenn Wohnraum knapp bleiben sollte, wäre es grundsätzlich schonmal für 99,99% der Beteiligten sinnvoll zu enteignen (oder halt vergesellschaften), einfach weil die Mietpreise nicht mehr absurd wären.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Die CDU hats bereits abgelehnt:

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte, der Senat werde sich den 152 Seiten starken Bericht genau anschauen. Zugleich äußerte er seine Skepsis gegenüber möglichen Enteignungen. Berlin brauche bezahlbare Mieten, sagte er und kündigte einen stärkeren Mieterschutz an. „Was nicht passieren darf, dass wir den Neubaumotor abwürgen.“

Wer CDU wählt, bekommt CDU.