this post was submitted on 22 Sep 2023
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[–] [email protected] 34 points 11 months ago (2 children)

Bedenkliche Sache. Auf jeden Fall sollte man die Ersteller und Verbreiter zur Verantwortung ziehen. Und dringend umseren Umgang in der Gesellschaft damit ändern.

Dass bei solchen Fotos den Opfern zumindest einen Teil der Schuld gegeben wird (aka selbst schuld, wenn sie solche Bilder machen), muss sich dringend ändern. Ob sie die Bilder nun tatsächlich selbst gemacht haben oder nicht. Außerdem zeigt es nur einmal mehr, dass solche Themen nicht totgeschwiegen werden dürfen, so unangenehm sie auch sind.

[–] [email protected] 6 points 11 months ago (2 children)

In diesen Fällen dürfte die Ausrede "Selbst Schuld" oder Frage nach einer Teilverantwortung durch Fahrlässigkeit sicher nicht stellen.

[–] [email protected] 6 points 11 months ago

Da kennst du Konservative aber schlecht. Offensichtliche Unschuld hat die noch nie davon abgehalten jemand moralisch zu verurteilen.

[–] [email protected] 4 points 11 months ago

Naja, wenn man sich nie ohne Burka fotografieren lässt...

[–] [email protected] 6 points 11 months ago (2 children)

Da kommt aber auch noch die Frage auf, ist es noch ein Bild von dir wenn es KI generiert ist?

[–] [email protected] 8 points 11 months ago

Ist eigentlich auch nicht anders als wenn jemand eine rufschädigende erfundene Geschichte über jemand erzählt.

[–] [email protected] 3 points 11 months ago (1 children)

Die Frage ist eher irrelevant, wenn den Opfern damit Schaden zugefügt wird.

[–] [email protected] 6 points 11 months ago (1 children)

Nur unter welchen Bestand fällt das dann?

[–] [email protected] 3 points 11 months ago (1 children)

Das ist tatsächlich eine interessante rechtliche Frage. Sind damit die Persönlichkeitsrechte verletzt? Kommt das dabei darauf an, wie plausibel die Bilder sind, also z.B. ob die Körperproportionen stimmen oder nicht? Fällt das unter Kinderpornographie?

Ich denke mindestens Verleumdung müsste drin sein, weil ja Behauptungen über die Personen aufgestellt werden, um sie damit in Verruf zu bringen.

[–] [email protected] 2 points 11 months ago* (last edited 11 months ago)

Das ist tatsächlich eine interessante rechtliche Frage. Sind damit die Persönlichkeitsrechte verletzt? Kommt das dabei darauf an, wie plausibel die Bilder sind, also z.B. ob die Körperproportionen stimmen oder nicht? Fällt das unter Kinderpornographie?

Ersteres ist soweit ich weiß ziemlich klar. Neu ist das ganze ja nun wirklich nicht. Fotomontagen gibt es seit mehr als einem Jahrhundert. Es ist nur mal wieder einen Schritt leichter geworden (der letzte große Schritte war Photoshop).

Hier ein Urteil: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Oldenburg&Datum=11.08.2015&Aktenzeichen=13%20U%2025/15

https://rp-online.de/panorama/gefaelschte-nacktbilder-graf-gewinnt-gegen-microsoft_aid-8505857

Das mit dem Strafrecht ist hier aber wirklich komplizierter.