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submitted 9 months ago by [email protected] to c/[email protected]
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[-] [email protected] 62 points 9 months ago

Nach der neuen Erreichbarkeitsverordnung haben Wohnsitzlose Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihr Jobcenter "einmal pro Leistungsmonat persönlich" aufsuchen. Dabei müssen sie aber "mitteilen, auf welchem Weg eine Kontaktaufnahme möglich ist".

Das klingt machbar. Jemandem, der Obdachlos ist, Leistung vorzuenthalten, weil er obdachlos ist, klingt hingegen ziemlich menschenverachtend.

[-] [email protected] 15 points 9 months ago

Man braucht für erstaunlich viel eine Meldeadresse. Da reicht nicht, dass man irgendwo einen Postkasten hat an dem man erreichbar ist. Man kann zwar zum Schein bei jemandem gemeldet sein, dafür braucht man aber so jemanden der sich dazu bereit erklärt und es wird teuer wenn man erwischt wird.

[-] [email protected] 2 points 9 months ago

Nee, das ist der Versuch, den Betrug einzudämmen.

Viele dieser Menschen haben nicht mal einen gültigen Ausweis und man wollte einfach verhindern, dass die unter drei Namen hartzen.

Vernünftig wäre es, den Leuten einfach eine Wohnung zu besorgen, aber ich fürchte, ein erheblicher Anteil der Dauerobdachlosen ist für sowas verloren.

[-] [email protected] 5 points 9 months ago

Es entsteht einfach ein Teufelskreis. Ohne Wohnung keine Sozialleistungen und ohne Sozialleistungen keine Wohnung (was ja auch mit schon schwer genug ist).

"Housing first" ist, wie sich am Beispiel Finnland zeigt, die richtige Strategie, durchaus auch für Langzeitobdachlose.

Gerade für die ist oft jeder Behördengang, egal ob für Ausweis oder Jobcenter, schlicht nicht ohne Hilfe machbar. Das hat nix mit Betrug zu tun

this post was submitted on 21 Sep 2023
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