this post was submitted on 15 Aug 2023
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Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.

Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

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[–] [email protected] 4 points 1 year ago* (last edited 11 months ago) (1 children)

Zum ersten Frageblock: Meines Erachtens nach ein klares JA :) (deshalb wurde die Möglichkeit des Rücklaufens in Deutschland ja so energisch von xy-Lobby bekämpft und sofort mit Maximalstraftat "Steuerhinterziehung" gedroht)

Zur zweiten Frage: Kann ich leider auch nur raten, aber könnte mir vorstellen, dass Leitungen zu einer PV-Anlage im Grünen durch ein Grundstück, dessen Eigentümer nicht vom "Solarpark" profitiert, gezogen werden müssen.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago

Enteignung? Vielleicht etwas übertrieben. Pacht und Mietverträge bewegen sich jedoch meist in einem Nutzungsrahmen. Photovoltaik wurde ich nicht zu einer landwirtschaftlichen Nutzung zählen. Wir haben selbst eine größere Wiese im Off und keinen Hof mehr. Diese ist als Futterwiese für den obligatorischen Euro dem bekannten Exnachbar als verpachtet. Eine andere Nutzung würde diesen Pachtvertrag definitiv beenden.