this post was submitted on 07 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Okay? Aber was ist es denn bitte dann? Wenn ich vor dem eintreffen einer Tat weiß das (und scheinbar ja auch wie) sie geschieht dann sehe ich da schon einen Beweis für eine Mittäterschaft.
Oder ist das jetzt einfach nur Russlands neue Wahrsageabteilung des Geheimdienstes? 🔮
Da spielt das Rechtssystem nicht mit. Demnach ist erst nach der Tat möglich, rechtliche Schritte einzuleiten, es sei denn, es ist anders geregelt.
Ich bin mir ziemlich sicher dass das planen und vorbereiten eines Anschlags strafbar ist.
Aber das alleinige eingeben in Suchmaschinen ist weder planen noch vorbereiten
Und trotzdem ist es ein Beweis dafür das sie Wissen über den Anschlag hatten bevor er stattgefunden hat oder nicht?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube dass es lediglich als zusätzliche Belastung gilt.
Bin leider kein Rechtsexperte, ich leite aus dem Steuerrecht über