this post was submitted on 01 Aug 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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Die Pläne der im Dezember festgenommenen Reichsbürger waren konkreter als bisher bekannt. Zentral dabei war die AfD-Politikerin Malsack-Winkemann.

Die Pläne der im Dezember 2022 festgenommenen Reichs­bür­ge­r*in­nen, einen Umsturz herbeizuführen und den Bundestag zu stürmen, waren konkreter als bislang bekannt. Laut Ermittlungsergebnissen hatte die festgenommene AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann Mitbeschuldigte dafür bereits durch das Parlament geführt. Für den Sturm selbst seien bis zu 16 Personen vorgesehen gewesen, vorrangig frühere Angehörige von Spezialeinheiten der Bundeswehr und Polizei.

Die Erkenntnisse gehen aus Beschlüssen des Bundesgerichtshofs zu der Gruppe hervor. Den Plan, den Bundestag zu stürmen, sollen zunächst der frühere Bundeswehroberst und KSK-Angehörige Max Eder und der einstige Fallschirmjäger Peter Wörner entworfen haben. Beide gehörten zum „militärischen Arm“ der Gruppe um den mutmaßlichen Anführer Heinrich Prinz Reuß. Ziel sei es gewesen, im Bundestag Abgeordnete festzunehmen und in Handschellen abzuführen.

Peter Wörner soll sich bereits mehrere hundert Schuss Munition, sechs Gewehrmagazine, Nachtsichtgeräte und Fesselungsmaterial besorgt haben. Auch sei Kontakt zu weiteren früheren oder aktiven Angehörigen des KSK aufgenommen worden. Wörner habe zudem eine Liste mit Mitgliedern der Bundesregierung und der bayrischen Landesregierung erstellt sowie von weiteren Politikerinnen, Jour­na­lis­tin­nen und Personen des öffentlichen Lebens.

Im Herbst 2021 hätten Wörner und Eder dann drei weitere Beschuldigte, darunter Heinrich Prinz Reuß, über ihre Angriffspläne auf den Bundestag informiert. Reuß habe Eder daraufhin später 50.000 Euro übergeben.

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[–] [email protected] 21 points 1 year ago (1 children)

Juristischer Edgecase, den mir mal jemand erklären müsste: Wenn Bürgerkrieg ausbricht und ein Bürger einen anderen in diesem Zusammenhang tötet, wird der Täter dann auch dann strafrechtlich verfolgt, wenn er es zur Verteidigung des Staates getan hat? Das gilt natürlich unter der Annahme, dass der Staat fortbesteht und als "Sieger" aus dem Bürgerkrieg hervorgeht.

Oder anders Gefragt: Darf ich einen Reichsbürger mit Gewalt davon abhalten, den Bundestag zu stürmen?