Bundestagswahl 25
Dies ist eine Community, um alles zu sammeln, was im Vorfeld wissenswertes zu Wahlen im allgemeinen und besonderen gibt. Die Community steht immer im Zeichen der nächsten Landes- oder Bundestagswahl. Aktive Wahlwerbung wäre eher verpönt, Berichte über Wahlwerbung nicht.
Jetzt ist es die Bundestagswahl 2025 in Deutschland.
Alle Regeln, die in der Seitenleiste vom Haupteingang definiert sind, gelten hier sinngemäß auch.
This is a community to collect everything worth knowing about elections in general and in particular. The community is always dedicated to the next state or federal election. Now it is the federal election 2025 in Germany. All rules defined in the sidebar of the Haupteingang apply here accordingly.
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Das mag vom Gedanken her richtig sein, Wahlplakate fallen aber wohl nicht unter eine besondere Gesetzgebung, sodass nur §303 (Sachbeschädigung) bzw. §242 (Diebstahl) Anwendung finden.
https://www.anwalt.org/wahlplakate-zerstoeren/
Edit: Die "Gleichheit der Wahl" ist hier wohl nicht betroffen, da das nur die unmittelbare Wahl und ihr Umfeld betrifft, m.E.n. ist es eher das das "Verhindern eines fairen Wahlkampfs". Dazu konnte ich nur leider auf die Schnelle nichts Handfestes finden.
Warum ist dabei dann automatisch immer der Staatsschutz involviert? Ist das dann nicht eher ein Fall für gewöhnliche Polizei und Staatsanwaltschaft?
Staatsschutz ist normale Polizei. Das ist die Abteilung der Kripo die sich um politisch motiviertes kümmert
Das hab ich mich auch gefragt, siehe meinen letzten Edit. Wahrscheinlich, weil hinter dem Diebstahl politische Gründe vermutet werden.
Hmm, Gleichheit der Wahl ist wie du sagst auf den Wahlprozess selbst bezogen. Die Frage ist, ob dann das Entwenden von Wahlplakaten des politischen Gegners dann überhaupt gegen einen Verfassungsgrundsatz verstößt, oder es sich nur um eine einfache Straftat handelt.
Im Art. 38 GG heißt es:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Im Grundgesetz scheint es da dann eine Lücke zu geben, wenn es keine Konsequzenzen für eine Partei haben kann, systematisch den Wahlkampf der anderen Parteien zu behindern.