this post was submitted on 17 Dec 2024
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Niedersachsen

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[–] [email protected] 3 points 1 day ago

Puuh. Für Totschlag gibt es z.T. weniger. Für Kindesmissbrauch gibt es sehr häufig weniger. Es kommt auch eher selten vor, dass das Gericht über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus geht. Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass sie bei der Tat irgendwas zerstört, jemanden bedroht hätte oder sonstwie gewaltvoll vorgegangen war.

Ich frage mich, inwieweit der persönliche Bezug zur Türkei hier das Gericht bei der Höhe des Strafmaßes motiviert hat.

Ich frage mich auch was das für eine Firma ist, in der man 8 Millionen Euro als Mitarbeiter alleine stehlen kann. Komplizen innerhalb der Firma hatte sie laut Artikel nicht. Gibt es da kein 4 Augen-Prinzip und doppelte Schlüssel für den Tresor?