this post was submitted on 05 Nov 2024
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Nordrhein-Westfalen
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Die Garage als Abstellraum zu nutzen ist teilweise sogar verboten, wenn auch nur indirekt. Wenn eine Garage als solche genehmigt wurde und das Gesetz eine Garage klar als Abstellplatz für Kfz definiert, dann ist eine andere Nutzung eine Zweckentfremdung und dafür kann es Bußgelder geben. Allerdings finde ich es mit modernen PKW oft schwierig eine Garage zu nutzen, weil die einfach zu klein sind. Da kriegt man keine Tür mehr auf. Und ich habe kein SUV, nur ein Familienauto.