this post was submitted on 18 Jul 2023
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München/Munich

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Alles rund ums Thema München - Everything Munich

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[–] [email protected] 4 points 1 year ago (1 children)

setzt alles darauf, den nicht-internetaffinen Teil der Bevölkerung auszunehmen.

Ja, derartig dreiste Preise kann man nur verlangen, wenn man weiß, dass die Kunden keine andere Möglichkeit sehen und nicht abwandern werden.

Kosten pro Buchung ist ja ohnehin schon ein absurdes Konzept, aber das wurde offenbar sogar schon 2015 für rechtswidrig erklärt.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Interessanter Artikel. Fraglich, wie die Stadtsparkasse sich dann trotzdem erlauben kann, solche Gebühren zu erheben.

Sie dürfen nur die Gebühren zurück­fordern, die aufgrund der pauschalen Klausel „ Preis pro Buchungs­posten“ abge­flossen sind. Gebühren, für die es besondere Vereinbarungen im Klein­gedruckten gibt, können Sie nicht zurück­fordern, so lange nicht auch diese Regelung rechts­widrig ist.

Vermutlich ist das der springende Punkt. Im Kleingedruckten listen sie einfach auf, was alles als "Buchungsposten" zu verstehen ist und dann ist es wieder rechtens.