this post was submitted on 12 Jul 2023
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Nimm als Alternative einen Drängler hinter dir auf der Autobahn, der dich mit Lichthupe und Hupe nötigt auf Seite zu fahren. Darfst du da als Notwehr eine Vollbremsung hinlegen?
Oder anders rum: Du wirst absichtlich auf der Autobahn runtergebremst oder gebrakechecked, darfst du den Ausbremser von der Fahrbahn abdrängen um weiter zu kommen?
Beides juristisch gesehen 1A Nötigungen, bei denen man durch die erdachten Reaktionen eine Mitschuld bis hin zur alleinigen Schuld zugesprochen bekommen würde.
Wenn ein Auto das einen auf der Autobahn brakechecked also nicht absichtlich abgedrängt werden darf, warum sollte dann ein Blockierer aus Fleisch und Blut angefahren werden dürfen?
Ich bezweifle, dass Ausbremsen oder Abdrängen geeignet sind die Nötigung sicher und endgültig zu beenden.
Zudem birgt fast alles, was du auf der Autobahn machst das Risiko, auch in Individualrechtsgüter Unbeteiligter einzugreifen (anderer Autofahrer oder sogar Mitfahrer im Auto des Angreifers), was wiederum nicht vom Notwehrrecht gedeckt ist. Eingriffe in Rechtsgüter der Allgemeinheit können auch durch Notwehr entschuldigt werden.