this post was submitted on 11 Dec 2024
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Wehrhafte Demokratie

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Stefan K. betreute als Polizist Betroffene der rechten Anschlagsserie in Neukölln. Dann verprügelte er einen Geflüchteten. Jetzt ist das Disziplinarverfahren gegen ihn abgeschlossen.

Der Berliner Polizist Stefan K. darf trotz eines rechtskräftigen Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung aus rassistischen Motiven weiter im Dienst bleiben.

Das geht aus der bislang unveröffentlichten Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt.

Der Mittvierziger K. war bis 2016 Kontaktbeamter in Neukölln und dort unter anderem für die Betroffenen der rechtsextremen Anschlagsszene im Bezirk zuständig.

Zudem sollte er mit seinem Kollegen aus der damaligen Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) durch ständige Präsenz Druck auf die Rudower Neonazi-Szene ausüben.

Ich kann das alles nicht mehr

2016 wurde die EG Rex aufgelöst. Als man sie Anfang 2017 als OG Rex (Operative Gruppe) wieder einsetzte, wurde K. – im Gegensatz zu seinem Kollegen – nicht übernommen. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte das Landeskriminalamt schon damals Bedenken gegenüber K. angemeldet.

Diese erwiesen sich kurz darauf als begründet: Im April 2017 verprügelte K. nach einem Fußballspiel gemeinsam mit zwei polizeibekannten Rechtsextremen einen afghanischen Geflüchteten.

Die drei sollen den Geflüchteten gemeinschaftlich getreten, geschubst und geschlagen haben.

Bei der Umfrage, die in den Artikel eingebaut ist, gaben übrigens 57% der Befragten an, die Polizei habe kein Rassismusproblem

Einsatzkräfte sagten im späteren Gerichtsprozess aus, dass K. sich ihnen gegenüber als Kollege zu erkennen gab – er soll erklärt haben, dass bei dem Vorfall „keine deutschen Interessen betroffen“ gewesen sein.

Die Einsatzkräfte stellten bei ihm zudem einen Blutalkoholwert in Höhe von 2,8 Promille fest.

Im Mai 2022 wurde K. vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, das entspricht 9600 Euro, und Schmerzensgeld verurteilt. Die Richterin sah ein rassistisches Motiv. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

In der nun vorliegenden Antwort des Senats heißt es, dass auch das polizeiinterne Disziplinarverfahren gegen K. mittlerweile abgeschlossen sei. Es seien disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen worden.

Allerdings wurde K. nicht aus dem Dienst entfernt: Laut Senat ist K. weiter in der Polizeidirektion 3 (Ost) eingesetzt.

Der Leiter der Direktion 3 Ost geht bald in Rente, vielleicht kommt danach jemand, der sich darum kümmert

https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/das-personal-karussell-bei-der-berliner-polizei

Nach Tagesspiegel-Informationen fährt er in Lichtenberg Streife.

Fragesteller Niklas Schrader sieht darin einen Skandal. „Wenn nicht einmal ein rechtskräftiges Urteil, bei dem das Gericht die rassistische Motivation ausdrücklich festgestellt hat, zur Entfernung aus dem Polizeidienst führt, dann gibt es ein massives Problem“, sagte er dem Tagesspiegel.

Die Entscheidung sei ein „verheerendes Zeichen an die von Rassismus Betroffenen in dieser Stadt“, so Schrader weiter. „Wie sollen sie einer Polizei vertrauen, die einen rassistischen Gewalttäter in den eigenen Reihen hält?“

Da sei es nicht verwunderlich, wenn manche Menschen keinen Freund und Helfer in der Polizei sehen würden, sagte der Abgeordnete.

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[–] [email protected] 5 points 6 days ago* (last edited 6 days ago) (2 children)

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Da hat das Gericht ja sogar die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung unterschritten. Wie geht das denn?

[–] [email protected] 5 points 6 days ago* (last edited 6 days ago) (1 children)

Keine Ahnung ob das hier zur Anwendung kam, aber Haftstrafen unter 6 Monaten werden üblicherweise nach §47 StGB in Geldstrafen umgewandelt, wenn es nicht besondere Gründe gibt, die für eine Haftstrafe sprechen.

Edit: 120 Tagessätze wären dann 4 Monate Haftstrafe gewesen

[–] [email protected] 2 points 6 days ago

Ach das wusste ich nicht, ich dachte es ginge immer nach der Reihenfolge Geldstrafe < Haftstrafe (auch auf Bewährung)