this post was submitted on 18 Jun 2023
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Aufmüpfig

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MODERATORS
 

Ich bin mir unsicher. Es gibt schon problematische Tendenz innerhalb der Community. Aber auch sehr gute. Was denkt ihr?

Ich finde es übrigens generell eine problematische Tendenz, dass Admins im Fediverse zunehmend meinen, ihre Nutzer vor bösen anderen Instanzen abschirmen zu müssen. Das sollte mMn nur eine letzte Option sein, wenn die Moderatoren der Communitys nicht klar kommen. Denn es führt zu einer unnötigen Zersiedelung des Fediverse.

Ich verstehe es bei bei Instanzen mit Leuten, die den Genozid an den Uiguren rechtfertigen oder Stalins Massenmorde abfeiern (Lemmygrad). Aber bei Chapo finde ich diese Schwelle nicht überschritten.

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[–] [email protected] 9 points 1 year ago (1 children)

Dass die Provider blocken müssen, ist noch nicht klar und selbst wenn dann nur auf konkrete gerichtliche Anordnung

feddit agiert nicht als Provider, sondern stellt Inhalte in dem Moment selbst zur Verfügung. Das ist nicht weniger strafbar, als die ganzen .to-Streamingseiten, welche die Videos sonstwo hosten, aber auf diesen dann einbetten. Es hat schon seinen Grund, weshalb man solche Angebote im .de-Bereich praktisch nicht findet. Und der ist juristischer Natur.

[–] aspseka 2 points 1 year ago (1 children)

Das ist mMn nicht so klar. Die Streaming-Seiten hatten ja ein klares Ziel. Als Nutzer-Sicht ist lemmy ja eher so wie nntp - und dass Usenet-Provider hafteten (obwohl es dort ja auch problematische Inhalte gibt), wäre mir neu.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

dass Usenet-Provider hafteten (obwohl es dort ja auch problematische Inhalte gibt), wäre mir neu.

https://www.online-und-recht.de/urteile/Landgericht-Duesseldorf-20070523/

Ansonsten steht es dir frei, es drauf ankommen zu lassen und selbst eine derartige Instanz auf deutschem Boden aufzusetzen. Anderen dieses Experiment abzuverlangen erscheint mir unhöflich.

[–] aspseka 1 points 1 year ago (1 children)

Den Teil im Kopf des Dir verlinkten Urteils

Hinweis: Das Urteil wurde in der Berufung durch das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.01.2008 - Az.: 1-20 U 95/07) aufgehoben.

ist Dir sicher nicht entgangen.

Abgesehen davon ist die Sache von 2008, vor der neusten Reform von Störerhaftung und so. Es gibt in D seitdem weiterhin kostenlose Hotspots von Cafés, der DB,...

[–] [email protected] 3 points 1 year ago

Der Beitrag war längst gelöscht und bei euch offenbar noch im Cache. Grundsätzlich erscheint mir die Problematik hinsichtlich fehlendem Jugendschutz hier noch gravierender, als bzgl. des Urheberrechts. Um Zweifel auszuräumen, schlage ich vor, du lässt es einfach darauf ankommen, machst 'ne NSFW-freundliche .de-Instanz auf und wir schauen, was passiert.

Das von den ehrenamtlichen Admins hier zu verlangen, erscheint mir vermessen.