this post was submitted on 30 Jul 2024
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Deutschland

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[–] [email protected] 9 points 4 months ago (2 children)

Dass hier ein Zielkonflikt besteht, der sich nicht perfekt auflösen lässt, ist dir zwischendurch mal aufgefallen?

Ich finde das Wegfallen der direkten Repräsentanz einzelner Wahlkreise in solchen Fällen jedenfalls weniger schmerzhaft als ein endloses Aufblähen des Parlaments oder ein Verzerren des Zweitstimmenergebnisses.

[–] [email protected] 1 points 4 months ago (2 children)

Und ich finde, der Wähler muss die höchste Instanz in der Demokratie bleiben. Das ist das Allerwichtigste.

Eine absolute Mehrheit in einem Wahlkreis ist ein viel deutlicherer Ausdruck des Wählerwillens als eine Gesamtprozentzahl von ganz Deutschland. Deshalb hat das Zweitstimmenergebnis sich im Konfliktfall an das Erststimmenergebnis anzupassen und nicht umgekehrt.

Ob die Sache dadurch für die Verwaltung leichter oder schwieriger wird (z.B. indem irgendwo Stühle fehlen) das ist nochmal viel viel....viel niedriger zu bewerten als der Wählerwille.

[–] [email protected] 6 points 4 months ago

Deshalb hat das Zweitstimmenergebnis sich im Konfliktfall an das Erststimmenergebnis anzupassen und nicht umgekehrt.

Ne. Auf keinen Fall. Das Resultat wäre ein dysfunktionales winner takes all 2 Parteien System wie in UK oder USA.

[–] [email protected] 5 points 4 months ago

Ein Direktmandat gewinnt man aber bereits mit einfacher Mehrheit. D.h. es reichen etwa auch 20% aus wenn es mehrere Kandidaten hat die Kopf an Kopf im Rennen sind, solange man die meisten stimmen hat. Ist jetzt auch nicht sonderlich Repräsentativ für einen Wahlkreis, von daher ist es schon okay wenn da von unten gekürzt wird sollte es nicht für alle Direktkandidaten reichen.

[–] [email protected] 0 points 4 months ago (2 children)

Ich sehe es eher andersherum. ohne direkte Repräsentanz ganzer Wahlkreise verabschiedest du die Leute in wahlkreisstärke aus der Demokratie. Es verletzt zwangsweise die Gleichheit der Wahl, und dann gleich mal von ein paar Hunderttausend Wählerys

Eine einfache Alternative wäre es, wenn man z.B. von 300 Direktwahlkreisen auf 200 runtergeht. Dann hat man deutlich mehr Spielraum mit den Zweitstimmen. Klar sind die Wahlkreisreformen auch ein Brett, aber es ist einfacher insofern, dass eben nicht das Wahlrecht von potentiell Millionen Wählern bei jeder Bundestagswahl verletzt wird.

[–] [email protected] 1 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

ohne direkte Repräsentanz ganzer Wahlkreise verabschiedest du die Leute in wahlkreisstärke aus der Demokratie.

Sehe ich nicht so. Die Wähler der unterlegenen Direktkandidatinnen sind genauso repräsentiert wie vorher auch, und die Wählerinnen der Wahlkreisgewinner sind dann was das betrifft mit denen gleichgestellt.

Überhaupt ist die Zweitstimme die wichtigere Stimme. Das ist die Praxis und ich denke auch die Wahrnehmung. Ich wusste bis zur letzten Bundestagswahl gar nicht, wer überhaupt mein Wahlkreisabgeordneter war. (Jetzt bin ich umgezogen und er ist relativ prominent.)

Am Ende ist es ein Zielkonflkt zwischen Partikularinteressen und den bundesweiten Mehrheitsverhältnissen. Wir können an den USA sehen was eine Übergewichtung von lokalen Interessen für Schaden anrichten kann.

Man muss auch berücksichtigen, dass ich mit der Zweitstimme das ganze Parlament wählen kann, mit der Erststimme nur einen einzigen Sitz. Wenn die Erststimmen das Zweitstimmenergebnis überschreiben, werden die Mehrheiten im Parlament maßgeblich durch Wahlen bestimmt, an denen jeder Einzelne gar nicht teilnehmen darf (Erststimmen in anderen Wahlkreisen).

Die Erststimmen sind jetzt schon im Prinzip ein 2 Parteien Wettbewerb, auch wenn es nicht in jedem Wahlkreis die gleichen 2 sind. Dem sollten wir nicht noch mehr Gewicht geben.

wenn man z.B. von 300 Direktwahlkreisen auf 200 runtergeht.

Damit reduzierst du doch noch mehr die Repräsentanz jeder einzelnen Stimme. Und du löst das Problem überhaupt nicht, was passiert, wenn eine Partei mehr Wahlkreise als Zweitstimmensitze hat.

[–] [email protected] 1 points 4 months ago

Genau mit der Frage hat sich das BVerfG in diesem Verfahren ja auch intensiv auseinandergesetzt und die einhellige Erkenntnis aller gehörten Sachverständigen war, dass sich die theoretische Repräsentationswirkung der Wahlkreisstimmen in der Realität nur kaum oder sogar gar nicht entfaltet.